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Kommanditgesellschaft auf Aktien

 

Kommanditgesellschaft auf Aktien


Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien verfügt über zwei Arten von Teilhabern. Sie hat mindestens einen Partner mit unbeschränkter Haftung (Komplementär) und mindestens einen Partner, der Aktieninhaber ist (Kommanditist). Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine Mischung aus Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft. Diese Form der Geschäftstätigkeit ist relativ ungebräuchlich, obwohl sie bei atypischen Investitionen von Private Equity/Venture Capital-Investitionen verwendet wird. Der Firmenname einer Kommanditgesellschaft auf Aktien sollte den Namen von einem oder mehreren Komplementären und die zusätzliche Bezeichnung „spółka komandytowoakcyjna“ enthalten. Enthält der Firmenname den Namen eines Aktieninhabers, haftet dieser Aktieninhaber uneingeschränkt für alle Verpflichtungen der Gesellschaft. Das Mindest-Grundkapital beträgt 50.000,00 PLN. Die Satzung muss vor einem polnischen Notar unterzeichnet werden. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien kommt durch den Eintrag ins Unternehmerregister zustande.

 

Quelle: Ratgeber für Investoren - Polen. Hinweise zur Führung der Geschäftstätigkeit. PAIiIZ, JP Weber, 2015