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Partnergesellschaft

Eine Partnergesellschaft ist eine Gesellschaft, die von Fachleuten gegründet wird (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater, die ihre Dienstleistungen anbieten). Ein Gesellschafter in einer Partnergesellschaft kann nur eine Person sein, die berechtigt ist, den Beruf auszuüben. Das Hauptmerkmal einer Partnergesellschaft ist, dass ein Partner nicht für Schulden haftet, die durch geschäftliche Tätigkeiten der anderen Partner entstehen.

 

Quelle: Ratgeber für Investoren - Polen. Hinweise zur Führung der Geschäftstätigkeit. PAIiIZ, JP Weber, 2015

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